Auch Dropshipping Onlineshops sind davor nicht sicher. Manche Webverzeichnisse locken ihre Inserenten in eine Abofalle mit jährlichen Gebühren. Bevor ein Onlineshop in einen Webkatalog eingetragen wird, sollten die AGB daher zuvor genau studiert werden. Das es auch anders kommen zeigt, eine Dortmunder Anwaltskanzlei. Diese hat von einem Gewerbeauskunftportal ein dubioses Angebot erhalten, welches lediglich wie ein Korrekturformular aussah. Erst die nähere Prüfung offenbarte die Vertragsgestaltung. Die Kanzlei änderte den Angebotstext um und machte das Portal zum Zahlungspflichtigen. Einem Onlineshopbetreiber ist so eine Strategie sicher nicht anzuraten, dieser sollte das Korrekturformular lieber in der Papiertonne entsorgen, aber lesenswert ist der Artikel der “Ruhrnachrichten” allemal…
Onlineshops in der Abofalle
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